Im Sakrament der Buße bekennt sich der Mensch zu den Sünden, die er begangen hat, und übernimmt die Verantwortung für sie. Dadurch öffnet er sich Gott und der Gemeinschaft der Kirche neu und ermöglicht sich so eine neue Zukunft. Indem der Priester die Absolutionsformel spricht, wird der Einzelne mit Gott versöhnt. Diese Versöhnung gilt auch für seine Mitmenschen, die Kirche und die ganze Schöpfung.
Gut zu wissen
Damit in der Absolution durch den Priester die Versöhnung mit Gott und der Gemeinschaft der Glaubenden ausgesprochen werden kann, bedarf es:
- der Reue
- des Aussprechens der Schuld im Bekenntnis
- des Vorsatzes, schuldhaftes Verhalten zu ändern und Schaden wieder gutzumachen
Nachdem der Beichtstuhl betreten wurde, begrüßt der Priester den Beichtenden. Dieser macht anschließend das Kreuzzeichen und spricht: Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen.
Daraufhin antwortet der Priester: Gott, der unser Herz erleuchtet, schenke dir wahre Erkenntnis deiner Sünden und seiner Barmherzigkeit.
Antwort: Amen.
Es folgen das Bekenntnis der Sünden und das Beichtgespräch. Dabei übernimmt der Beichtende eine Buße – zumeist in Form eines Gebets – zur Genugtuung für seine Sünden.
Anschließend spricht der Beichtende ein kurzes Reuegebet und der Priester erteilt die Absolution mit folgenden Worten: Gott, der barmherzige Vater, hat durch den Tod und die Auferstehung seines Sohnes die Welt mit sich versöhnt und den Heiligen Geist gesandt zur Vergebung der Sünden. Durch den Dienst der Kirche schenke er dir Verzeihung und Frieden. So spreche ich dich los von deinen Sünden. Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.
Antwort: Amen.
Priester: Dankt dem Herrn, denn er ist gütig.
Antwort: Sein Erbarmen währt ewig.
Daraufhin entlässt der Priester den Gläubigen. Er hat mit folgenden Worten des Priesters Vergebung für seine Sünden empfangen: Der Herr hat dir die Sünden vergeben. Geh hin in Frieden.
Alternativ zur Beichte im Beichtstuhl bieten Priester das so genannte Beichtgespräch an. Es findet meist in einem Nebenraum der Kirche oder im Pfarrhaus statt. Während des persönlichen Gesprächs bekennt der Beichtende seine Sünden und zeigt seine Reue. Der Priester spricht die Worte der Vergebung und legt dem Gläubigen die Hände auf.
Bekennt ein Christ im Sakrament der Beichte seine Sünden, ist der Priester zur völligen Geheimhaltung verpflichtet. Egal wie schwerwiegend mögliche Argumente sein können, der Priester kann vom Beichtgeheimnis nicht entbunden werden. Vor Gericht kann er das Zeugnisverweigerungsrecht geltend machen. Verletzt ein Priester das Beichtgeheimnis, begeht er eine schwere Sünde. Er verliert die Beichtvollmacht sowie all seine Ämter und Würden.
Nach der Beichte darf der Beichtvater nur mit ausdrücklicher und freiwilliger Erlaubnis mit dem Beichtkind über seine Sünden sprechen. Wer zufällig etwas aus einer Beichte erfährt, ist ebenfalls zum Schweigen verpflichtet.
Die Beichte bei einem Priester ist die sakramentale und persönlichste Form der Sündenvergebung. Hier erfährt der Gläubige (z.B. bei schwerer eigener Schuld) die unmittelbare Zusage der Vergebung Gottes durch den Priester.
Neben dem Angebot der Einzelbeichte gibt es vor allem in der Advents- und Fastenzeit als Vorbereitung auf die Hochfeste in vielen Gemeinden Buß- und Versöhnungsfeiern. Dabei sind die Gläubigen eingeladen, miteinander das eigene und das gemeinschaftliche Leben zu bedenken, sich zu besinnen, den Zuspruch aus dem Wort Gottes zu hören und den versöhnenden Segen zu empfangen.
Allerdings ersetzt die Bußfeier die persönliche Beichte nicht. Vielmehr ist sie eine eigene Form der Versöhnung.
Weitere Informationen
Regelmäßig einmal im Monat gibt es für Sie die Möglichkeit, beichten zu gehen. Die Termine dafür werden in der Rundschau und auch hier auf der Homepage veröffentlicht.
Darüber hinaus werden in der Fasten- und in der Adventszeit zusätzliche Beichttermine angeboten, ebenso in jeder unserer drei Pfarreien ein Bußgottesdienst. Diese Termine entnehmen Sie ebenfalls der Rundschau, dem jeweiligen Pfarrbrief oder der Homepage.
Selbstverständlich können Sie sich darüber hinaus im Pfarrbüro melden, wenn Sie für sich oder einen Ihrer Angehörigen einen gesonderten Termin für eine Beichte wünschen. Pfr. Dr. Skolucki wird dann informiert und kommt auf Sie zu.
Kontakt
Bischöfliches Ordinariat der Diözese Würzburg